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      <marc:subfield code="b">gemeinsame Sicherheit im Übergang vom Abschreckungsregime zu einem System kollektiver Sicherheit in und für Europa</marc:subfield>
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      <marc:subfield code="a">Krieg ist für einen modernen Industriestaat nicht mehr führbar, er ist zivilisationsfeindlich; aber das war er wohl immer, wenn auch nicht ganz so rasant und radikal. Krieg muß also verhindert werden. Man glaubte dies nach dem II. Weltkrieg durch militärische Abschreckung, Neutralität u.ä. Strategien zu erreichen. "Im Interesse des Friedens brauchen wir heute eine umfassende politische Sicherheitspartnerschaft", konstatierte Helmut Schmidt bereits 1978 anläßlich der 1. UN-Sicherheitskonferenz. Hiermit setzte eine Bewegung ein, die bis heute in Entwicklung ist und die Friedenssicherung in Konzepten von Gemeinsamer Sicherheit (GS) sucht. GS zielt prinzipiell auf Kriegsverhütung ab. Um diese zu ermöglichen, soll strukturelle Angriffsunfähigkeit (nicht über die Grenzen reichende Waffensysteme, die den Schaden im eigenen Lande in jeder Weise begrenzen), "Defensive Abhaltung" statt Abschreckung und Rüstungsbegrenzung bis zur einseitigen Abrüstung realisiert werden. Langfristige Ziele sind die Auflösung der Militärpakte und -blöcke, die Schaffung einer neuen Europäischen Friedensordnung und die Bildung eines Systems Kollektiver Sicherheit (SKS). Dieses unterscheidet sich von GS hauptsächlich dadurch, daß es auch für den Ernstfall konzipiert ist, also auch dann noch wirksam eingreifen kann. Wie eine neue Europäische Friedensordnung aussehen kann, ist noch weitgehend ungeklärt. Sicher ist, daß man auf militärische Mittel, wenn auch in reduziertem Ausmaß, nicht verzichten will, um die Stabilität nicht zu gefährden. Möglich ist bsw. ein intern. Gremium für diese Belange (mit anderen Strukturen als UNO und NATO), an das gewisse Aufgaben delegiert werden könnten, soferne es den Grundsätzen des sozialen Rechtsstaates, der Menschenrechte und der Friedensfreundlichkeit entspricht.</marc:subfield>
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