Die Freizeit körperbehinderter Menschen unter genauerer Betrachtung von rollstuhlfahrenden Personen in Graz
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| Titel |
Die Freizeit körperbehinderter Menschen unter genauerer Betrachtung von rollstuhlfahrenden Personen in Graz
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| Verfasserangabe |
Alexandra Gussmark. Max Haller
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[Druck]
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Graz
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174 Seiten
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| Fußnote |
Masterarbeit ; Literaturverz. S. 159 - 167
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| Schlagwort | |
| Annotation |
Laut des österreichischen Behindertenberichtes aus dem Jahre 2008 sind 1,687 Millionen Menschen, das sind im Jahr 2008 20,5% der insgesamt 8,2 Millionen Österreicher, durch mindestens eine dauerhafte Behinderung beeinträchtigt (vgl. BMASK 2009: 9). Die am häufigsten zu beklagenden Beeinträchtigungen durch eine Behinderung sind Einschränkungen durch Mobilitätsdefizite. Hiervon sind eine Million Menschen, also rund 13% der österreichischen Gesamtbevölkerung des Jahres 2008 betroffen (vgl. BMASK 2009: 23). Rund 50.000 Österreicher sind auf Grund der Schwere der Körperbehinderung dauerhaft auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen (vgl. Statistik Austria 2007: 1134f). Rollstuhlfahrer haben dabei aber nicht nur direkte Probleme in der eigenen Mobilität auf Grund der Schwere der Körperbehinderung zu beklagen. Die Behinderung, und die dadurch bedingte Fortbewegung im Rollstuhl, beeinflusst wohl alle Lebensbereiche, wie etwa der Arbeit, der Familie oder aber auch der Freizeit. Dabei gilt vor allem die Freizeit als ein besonders wichtiger Indikator, zur Bemessung der Lebensqualität beziehungsweise der Lebenszufriedenheit (vgl. Opaschowski 1996: 13). Die Freizeit kann dazu beitragen, die Lebenszufriedenheit behinderter Menschen zu steigern, und somit einen wichtigen Beitrag zu einem glücklichen und sinnstiftenden Leben leisten. Der Lebensbereich der Freizeit kann aber auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern und demnach der Integration dienen (vgl. Opaschowski 1996: 82f) Mögliche gesellschaftliche Vorurteile über Behinderung, oder aber auch Unsicherheiten im Umgang mit behinderten Menschen können dadurch eingedämmt werden (vgl. Cloerkes 2000: 3ff).
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| Altersbeschränkung |
16
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| Illustrationsangaben |
Illustration(en)
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