Gleiche Rechte für behinderte Frauen!

Bezeichnung Wert
Titel
Gleiche Rechte für behinderte Frauen!
Verfasserangabe
Sigrid Arnade
Medienart
Sprache
Person
Reihe
Reihenvermerk
3
Auflage
1. Auflage
Verlag
Ort
Berlin
Jahr
Umfang
39, 23 S.
ISBN13
978-3-9803764-6-4
Schlagwort
Annotation
Die "doppelte Diskriminierung" und das Grundgesetz: Behinderte Frauen gehören zwei diskriminierten Gruppen an, den Frauen und den behinderten Menschen. Deshalb erfahren sie in vielen Bereichen mehr Benachteiligungen als nicht behinderte Frauen einerseits und als behinderte Männer andererseits. Behinderte Frauen selbst sprechen häufig von der "doppelten Diskriminierung", wobei "doppelt" nicht im numerischen Sinne zu verstehen ist, sondern die verstärkte Benachteiligung ausdrücken soll.
Behinderte Frauen sind keine kleine, zu vernachlässigende Minderheit. Nach UNO-Angaben sind etwa zehn Prozent aller Menschen behindert. Demnach leben weltweit rund 250 Millionen behinderte Frauen und in der Bundesrepublik etwa vier Millionen Frauen mit einer geistigen, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung. Diese Gruppe mit ihren spezifischen Benachteiligungen ist in der Vergangenheit kaum in den Blickpunkt von Frauen- oder Behindertenpolitik gerückt.
Schaut man jedoch in das bundesdeutsche Grundgesetz, so findet sich darin sozusagen der Auftrag zur Verbesserung der Lebenssituation dieser vier Millionen Frauen. Im Zuge der deutsch-deutschen Vereinigung wurde das Grundgesetz überarbeiten und im November 1994 leicht verändert und ergänzt, so dass es in Artikel 3 seitdem heißt:
"Männer und Frau sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
und
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Diese Staatszielbestimmungen des Grundgesetzes gilt es mit Leben zu füllen. Das bedeutet, dass Gleichstellungsgesetze und -regelungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene die spezifische Lebenssituation behinderter Frauen zu berücksichtigen haben.

Altersbeschränkung
16
Illustrationsangaben
Illustration(en)