Außerstreitverfahrensrecht

Bezeichnung Wert
Titel
Außerstreitverfahrensrecht
Untertitel
allgemeiner Teil : Ehe- und Partnerschaftsangelegenheiten, Obsorge-, Kontaktrechts- und Unterhaltsverfahren, Verlassenschaftsverfahren
Verfasserangabe
von Univ.-Prof.in Astrid Deixler-Hübner (Institutsvorständin am Institut für Österreichisches und Europäisches Zivilverfahrensrecht an der Universität Linz)
Medienart
Sprache
Person
Reihe
Auflage
1. Auflage
Verlag
Ort
Wien
Jahr
Umfang
143 Seiten
ISBN10
3-7007-6798-6
ISBN13
978-3-7007-6798-5
Schlagwort
Annotation
Angaben aus der Verlagsmeldung Außerstreitverfahrensrecht / von Astrid Deixler-Hübner Die Zivilgerichtsbarkeit untergliedert sich in die streitige und außerstreitige Gerichtsbarkeit, die zwei voneinander getrennte und unabhängige Bereiche des Zivilverfahrens darstellen. Im Außerstreitverfahren wird nicht nur – wie der Name vielleicht vermuten lässt – die friedliche Gestaltung von Rechtsbeziehungen mit dauerhaftem Charakter behandelt, wie etwa im Verlassenschafts-, Sachwalterbestellungs-, Grundbuchs- und Firmenbuchverfahren. Der Gesetzgeber hat vielmehr auch sogenannte „streitige Bereiche“ der Außerstreitgerichtsbarkeit, in dem sich die Parteien kontradiktorisch gegenüber stehen, vom klassischen Zivilprozess abgekoppelt und ins außerstreitige Verfahren verwiesen – wie beispielsweise das Unterhaltsverfahren zwischen Vorfahren und Nachkommen oder das Aufteilungsverfahren des Ehevermögens nach einer rechtskräftigen Scheidung. Grund für eine solche Verweisung auf den außerstreitigen Rechtsweg sind teilweise historische Argumente, aber auch der Gedanke der Rechtsfürsorge, wonach in diesen Bereichen tunlichst nach Billigkeit entschieden werden soll. Das vorliegende Lehrbuch stellt neben einem Einführungskapitel den Allgemeinen Teil des Außerstreitverfahrens umfassend dar. Zum Besonderen Teil gehören aber sowohl Materien, die im Außerstreitgesetz selbst geregelt sind, als auch solche, deren Normen sich in Sondergesetzen befinden. Diese Materien sind in Lauf der Zeit zu einem beträchtlichen Umfang angewachsen. Das Lehrbuch verzichtet jedoch - entsprechend dem Studienkonzept - auf eine detaillierte Darstellung der einzelnen Sonderverfahren und greift nur jene Bereiche heraus, die für die Praxis besonders wichtig sind: Ehe- und Partnerschaftsangelegenheiten, das Obsorge-, Kontaktrechts- und Unterhaltsverfahren sowie das Verlassenschaftsverfahren.
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